Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 0051/74
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.07.1974
Spruch
1. Der Antrag des RU in W, derzeit in der Strafvollzugsanstalt Graz, die Wiederaufnahme des mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 3.Juli1973, Zlen1845/72, 1109/73, abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu bewilligen, wird abgewiesen.
2. Der Antrag des gleichen Antragstellers, dem unter Pkt. 1 bezeichneten Wiederaufnahmsantrag in Ansehung des Bescheides der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 4.Oktober1972, Zl. MA 62-III 380/72 Str betreffend Verwaltungsübertretungen nach Art.VIII Abs.1 lit.a EGVG 1950, die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird zurückgewiesen.