Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 1526/73
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.05.1975
Spruch
Der Bescheid vom 25. Juli 1973, Zl. 6-1927/16/73, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 1959 bis 1963 wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Beschwerde gegen den Bescheid vom 26. Juli 1973, Zl. 6- 2830/69, wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 4.141,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.