Verwaltungsgerichtshof 0429/73

0429/73Corte amministrativa suprema16 nov 1973

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0429/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1973

Spruch

Das Begehren der vorgenannten 65 Beschwerdeführer nach Zuerkennung der Parteistellung im luftfahrtbehördlichen Verfahren, betreffend die Bewilligung zur Erweiterung des Flughafens Salzburg-Maxglan, wird gemäß §§ 42 Abs. 4 und 62 VwGG 1965 unter Bedachtnahme auf die §§ 68 und 71 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. 1957 Nr. 253, abgewiesen.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.764,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren nach Aufwandersatz wird abgewiesen.

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