Verwaltungsgerichtshof 0419/73

0419/73Corte amministrativa suprema21 feb 1975

Regest

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Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0419/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1975

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1140,-- (zusammen S 2280,--) und der mitbeteiligten Partei Skiliftgesellschaft m. b. H. Aufwendungen in der Höhe von S 4433,--- (zusammen S 8866,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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