Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 0108/73
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.04.1973
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1973:1973000108.X00
Spruch
Die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Verkehr vom 30. November 1972, wird als unbegründet abgewiesen.
Die beiden Beschwerdeführer haben binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 300,--, zusammen S 600,--, und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von je S 1.022,50, zusammen S 2.045,--, zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.