Verwaltungsgerichtshof 1415/72

1415/72Corte amministrativa suprema4 mar 1974

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1415/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1972001415.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften insoweit aufgehoben, als die Bestrafung des Beschwerdeführers wegen Übertretung nach § 20 a Abs. 1 der Bauordnung für Wien aufrechterhalten und hiefür ein Strafkostenbeitrag festgesetzt wurde; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.128,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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