Verwaltungsgerichtshof 0991/72

0991/72Corte amministrativa suprema26 giu 1974

Regest

Begründung von Ermessensentscheidungen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0991/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1972000991.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 5.196,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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