Verwaltungsgerichtshof 0227/72

0227/72Corte amministrativa suprema30 gen 1974

Regest

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Beweise Fragerecht und Gegenüberstellung Gutachten Parteiengehör Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverständiger Anspruch auf bestimmte Person

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0227/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1972000227.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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