Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 1504/71
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.02.1972
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, soweit mit ihm die Berufung gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 23. Juli 1970, Zl. MA 4/4 - M 103/70, betreffend Zahlungserleichterungen, abgewiesen wurde; im übrigen wird das Beschwerdeverfahren wegen Klaglosstellung des Beschwerdeführers gemäß § 33 VwGG 1965 eingestellt.
Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.