Verwaltungsgerichtshof 1591/70

1591/70Corte amministrativa suprema18 nov 1970

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1591/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.210,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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