Verwaltungsgerichtshof 0983/70

0983/70Corte amministrativa suprema21 dic 1970

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0983/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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