Verwaltungsgerichtshof 0639/70

0639/70Corte amministrativa suprema29 ott 1970

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0639/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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