Verwaltungsgerichtshof 1218/69

1218/69Corte amministrativa suprema2 lug 1970

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1218/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird zurückgewiesen.

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