Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 0358/69
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.01.1971
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1971:1969000358.X00
Spruch
Die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 8. Jänner 1969 wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 19. Dezember 1969 wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390, und der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.048,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.