Verwaltungsgerichtshof 0303/69

0303/69Corte amministrativa suprema8 gen 1970

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0303/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.01.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Finanzlandesdirektion für Oberösterreich) Aufwendungen in der Höhe von S 1.125,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.