Verwaltungsgerichtshof 0353/67

0353/67Corte amministrativa suprema30 giu 1969

Regest

Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0353/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1969

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Gemeinde Wien Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,--, beide binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Mitbeteiligten wird teils abgewiesen, teils zurückgewiesen.

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