Verwaltungsgerichtshof 0245/62

0245/62Corte amministrativa suprema24 mag 1963

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2 Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Auslegung Diverses VwRallg3/5

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0245/62

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.1963

Spruch

Die am 5. Juni 1961 beim Bundeskanzleramt eingelangte, an die Bundesregierung gerichtete Erklärung des Beschwerdeführers vom 31. Mai 1961, die lautet: "Ich, Endesgefertigter, erkläre hiemit gemäß § 2 des Gesetzes vom 3. April 1919, Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich Nr. 209, daß ich auf meine Mitgliedschaft zum Hause Habsburg-Lothringen und auf alle aus ihr gefolgerten Herrschaftsansprüche ausdrücklich verzichte und mich als getreuer Staatsbürger der Republik bekenne. Urkund dessen habe ich diese Erklärung eigenhändig unterschrieben", ist im Sinne des § 2 des Gesetzes vom 3. April 1919, StGBl. Nr. 209, betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des Hauses Habsburg-Lothringen, in der Fassung des Art. 149 Abs. 1 B-VG, ausreichend, die in der eben bezeichneten Gesetzesvorschrift angeordnete Landesverweisung des Beschwerdeführers zu beenden.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.