Verwaltungsgerichtshof 1811/51

1811/51Corte amministrativa suprema30 apr 1953

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1811/51

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1953

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Versagung der Anrechnung von Dienstzeiten für die Bemessung des Ruhegenusses richtet, als unbegründet abgewiesen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, die Beschwerde im übrigen zurückzuweisen.

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