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15Ns44/26b•OGH 15Ns44/26b
Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Juni 2026 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und Dr. Sadoghi in der Maßnahmenvollzugssache des * K*, AZ 181 BE 35/24a des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Maßnahmenvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Wels delegiert.
Gründe:
[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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