progetti
14Os26/24s•OGH 14Os26/24s
Der Oberste Gerichtshof hat am 7. November 2024 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Nordmeyer, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Michel-Kwapinski und Dr. Mann sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Farkas in der Strafsache gegen * Da* und andere Angeklagte wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 16 Hv 65/21x des Landesgerichts Feldkirch, nichtöffentlich (§ 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019) den
Beschluss
gefasst:
Das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs vom 8. Oktober 2024, GZ 14 Os 26/24s12, wird dahingehend berichtigt, dass es im Kopf nicht „die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski, Dr. Mann und Dr. SetzHummel LL.M. sowie“ sondern „die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und Dr. Mann sowie“ zu lauten hat.
Gründe:
[1] Dem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs vom 8. Oktober 2024, GZ 14 Os 26/24s12, haftet im dargestellten Umfang ein offensichtlicher Schreibfehler an, der nach § 270 Abs 3 erster Satz iVm § 291 zweiter Satz StPO zu berichtigen war (§ 5 Abs 1 OGHG; Danek/Mann, WK-StPO § 270 Rz 55).
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.