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15Ns24/22f•OGH 15Ns24/22f
Der Oberste Gerichtshof hat am 16. März 2022 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und Mag. Fürnkranz in der Strafsache gegen * D* wegen des Vergehens der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB, AZ 3 U 136/21p des Bezirksgerichts Leoben, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Donaustadt delegiert.
Gründe:
[1] Zufolge Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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