OGH 504Präs7/21w

504Präs7/21wTribunale superiore3 feb 2021

Testo completo

OGH 504Präs7/21w

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.02.2021
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2021:504PRA00007.21W.0203.000

Kopf

Beschluss:

Spruch

Der Ablehnungsantrag des ***** vom 2. Februar 2021 gegen die Präsidentin des Oberlandesgerichts Linz wird zurückgewiesen.

Begründung:

Begründung

Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Ausschließung ist dessen konkret-aktuelle Kompetenz zur Entscheidung in einer Sache des Ablehnungswerbers (vgl Lässig, WK-StPO Vorbem zu §§ 43 bis 47 Rz 4, § 45 Rz 7 mwN).

Eine aktuelle Entscheidungskompetenz in einer Sache des Ablehnungswerbers wird in der als „Befangenheitsantrag betreffend der Präsidentin des Oberlandesgerichts Linz“ bezeichneten Ablehnung nicht thematisiert und ist auch sonst nicht ersichtlich.

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