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12Ns133/20k•OGH 12Ns133/20k
Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Dezember 2020 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Oshidari und Dr. Haslwanter in der Strafsache gegen Wolfgang K***** wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, AZ 12 Hv 22/19g des Landesgerichts für Strafsachen Graz, über den Antrag des Genannten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Dem Antrag wird nicht Folge gegeben.
Die Akten werden dem Oberlandesgericht Graz zurückgestellt.
Gründe:
Der Antrag nennt keinen wichtigen Grund im Sinn des § 39 Abs 1 StPO.
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