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11Ns21/20g•OGH 11Ns21/20g
Der Oberste Gerichtshof hat am 27. Mai 2020 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin Mag. Marek und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fürnkranz als weitere Richter in der Strafsache gegen 1.) Alma P***** und 2.) Sanel P*****, wegen des Verbrechens des betrügerischen Anmeldens zur Sozialversicherung oder BauarbeiterUrlaubs und Abfertigungskasse nach § 153d Abs 1 und 3 StGB, AZ 40 Hv 8/20d des Landesgerichts Linz, über die Anträge der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Feldkirch delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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