1Präs2690-762/19y•OGH 1Präs2690-762/19y
Beschluss
Wegen Anscheins der Befangenheit des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien im Verfahren D 89/18 fällt der Vorsitz in diesem Verfahren dessen Stellvertreter zu.
Begründung:
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien zeigt in seiner Anzeige zutreffend auf, dass der Umstand, dass der Angezeigte jenem Senat des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien angehört, dessen Vorsitzender der Präsident ist, den Anschein der Befangenheit begründet.
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