Testo completo
OGH 13Ns9/13x
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.03.2013
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 24. März 2013 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Mag. Marek als weitere Richter in der Vollzugssache des Helmut L*****, AZ 30 BE 173/11p des Landesgerichts Feldkirch, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Vollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Wiener Neustadt delegiert.
Begründung
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO (iVm § 17 Abs 3 StVG) war spruchgemäß zu entscheiden.