Testo completo
OGH 12Ns64/12a
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 04.09.2012
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 4. September 2012 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger als weitere Richter in der Strafvollzugssache des Yoan Gabriel V*****, AZ 3 BE 109/09s des Landesgerichts für Strafsachen Graz, über Anregung der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Linz delegiert.
Gründe:
Begründung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.