Testo completo
OGH 13Os174/08z
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.12.2008
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 17. Dezember 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Gebert als Schriftführerin in der Strafsache gegen Dr. Silvia H***** wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB und einer anderen strafbaren Handlung, AZ 8 St 131/08y der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, über die Beschwerde des Mag. Herwig B***** gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 1. Oktober 2008, AZ 17 Bs 216/08a, nach Einsichtnahme der Generalprokuratur in die Akten in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe:
Begründung
Gegen eine - wie hier - getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts über einen Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens steht ein Rechtsmittel nicht zu (§ 196 Abs 1 StPO).