Testo completo
OGH 9Ob20/06s
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 04.05.2006
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Dr. Heinrich H*****, vertreten durch Dr. Madeleine Zingher, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Margit T*****, vertreten durch Dr. Franz Drahos, Rechtsanwalt in Wien, wegen Räumung, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 23. November 2005, GZ 41 R 240/05f-19, den Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Rückziehung der außerordentlichen Revision wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Begründung
Die Revisionswerberin zog ihre außerordentliche Revision mit Schriftsatz vom 24. 4. 2006 zurück.