Testo completo
OGH 9ObA158/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.11.1994
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Klinger als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Maier und Dr.Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag.Eva-Maria Sand und Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Siegfried R*****, vertreten durch Dr.Martin Holzer, Rechtsanwalt in Bruck/Mur, wider die beklagte Partei Fa.G*****, vertreten durch Dr.Robert Obermann, Rechtsanwalt in Kapfenberg, wegen 163.984,90 S sA, den
Beschluß
gefaßt:
Spruch
Das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 28.September 1994, GZ 9 ObA 158/94-33, wird dahingehend berichtigt, daß der zweite Absatz des Spruches (Kostenentscheidung) zu lauten hat:
Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 9.135 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 1.522,50 S USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Begründung
Begründung:
Durch ein offfensichtliches Versehen wurden bei der Kostenentscheidung der im Spruch genannten Entscheidung die Parteien des Verfahrens verwechselt. Dieser Fehler war zu berichtigen.