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E1306/2026•Verfassungsgerichtshof E1306/2026
E1306/2026Corte costituzionale15 giu 2026
Sozialhilfe, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Rechtspolitik, Rechtsschutz, Eigentumseingriff, Verhandlung mündliche, Verfahrensdauer überlange, Armenwesen, Entscheidungsbegründung, fair trial, Auslegung eines Gesetzes
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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