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E177/2024•Verfassungsgerichtshof E177/2024
E177/2024Corte costituzionale16 giu 2025
Geschäftsverteilung, Landesverwaltungsgericht, Gericht Zuständigkeit, Gericht Organisation, Gericht Zusammensetzung, Verwaltungsgericht, Richter, Baurecht, Justizverwaltung - Gerichtsbarkeit
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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