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E290/2025 ua•Verfassungsgerichtshof E290/2025 ua
E290/2025 uaCorte costituzionale6 giu 2025
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, fair trial, Strafrecht, Rückkehrentscheidung
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 4.099,20 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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