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E1070/2022•Verfassungsgerichtshof E1070/2022
E1070/2022Corte costituzionale29 nov 2022
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Prostitution
I.Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird im Umfang der Gebührenbefreiung stattgegeben.
II.Die Beschwerdeführerin ist durch Spruchpunkt A) I. des angefochtenen Erkenntnisses im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Spruchpunkt A) I. des Erkenntnisses wird aufgehoben.
III.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,− bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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