Verfassungsgerichtshof E3609/2021 ua

E3609/2021 uaCorte costituzionale4 ott 2022

Regest

Asylrecht, res iudicata, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Rückkehrentscheidung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof E3609/2021 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E3609.2021

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit ihre Beschwerden gegen die Zurückweisung ihrer Anträge auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten, gegen die Nichterteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen, gegen die Erlassung von Rückkehrentscheidungen, gegen den Ausspruch der Zulässigkeit der Abschiebungen in den Irak und gegen die Nicht-Gewährung einer Frist für die freiwilligen Ausreisen abgewiesen werden, sowie die Erstbeschwerdeführerin zusätzlich dadurch, dass ihre Beschwerde gegen die Erlassung eines auf zwei Jahre befristeten Einreiseverbotes abgewiesen wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.877,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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