Verfassungsgerichtshof E3431/2021

E3431/2021Corte costituzionale18 mar 2022

Regest

Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof E3431/2021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E3431.2021

Spruch

1. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit die Beschwerde gegen die Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan, gegen die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen, gegen die Erlassung einer Rückkehrentscheidung, gegen die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung und gegen die Festsetzung einer vierzehntägigen Frist für die freiwillige Ausreise abgewiesen wird, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Leben gemäß Art2 EMRK, ferner darauf, gemäß Art3 EMRK nicht der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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