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WII1/2021•Verfassungsgerichtshof WII1/2021
WII1/2021Corte costituzionale29 set 2021
Wirtschaftskammern, Mandatsverlust, Wahlrecht passives, berufliche Vertretungen, Rechtspolitik, Insolvenzrecht, Wahlen
I.Die Anfechtung wird, insoweit sie sich gegen die Abberufung von der Funktion eines Landesinnungsmeisters (Obmann) der Landesinnung Dachdecker, Glaser und Spengler Burgenland und der Funktion eines Mitgliedes der Spartenkonferenz der Sparte Gewerbe und Handwerk Burgenland richtet, zurückgewiesen.
II.Im Übrigen wird der Anfechtung nicht stattgegeben.
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