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E827/2021•Verfassungsgerichtshof E827/2021
E827/2021Corte costituzionale27 set 2021
Ärztekammer, Wirkungsbereich übertragener, Bundesverwaltung unmittelbare, VfGH / Aufhebung Wirkung
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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