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E1674/2021•Verfassungsgerichtshof E1674/2021
E1674/2021Corte costituzionale22 giu 2021
Glücksspiel, Bindung (der Verwaltungsgerichte an VwGH), Verwaltungsgerichtshof, Verwaltungsstrafrecht
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter gemäß Art83 Abs2 BVG verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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