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E3737/2020•Verfassungsgerichtshof E3737/2020
E3737/2020Corte costituzionale11 giu 2021
Veranstaltungswesen, Rechtsschutz, Geltungsbereich, Rückwirkung
I.Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Das Land Tirol ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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