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WI13/2020 ua•Verfassungsgerichtshof WI13/2020 ua
WI13/2020 uaCorte costituzionale9 giu 2021
Wahlen, VfGH / Wahlanfechtung, Gemeinderat, Bezirksvertretungen, Wahlvorschlag, EU-Recht Richtlinie, Ausländerwahlrecht, COVID (Corona), VfGH / Legitimation
I.Den Anfechtungen wird, soweit sie sich gegen die Nichtveröffentlichung der Wahlvorschläge der Anfechtungswerberin bei der Bezirksvertretungswahl für den 11. Wiener Gemeindebezirk sowie bei der Wiener Gemeinderatswahl für den Wahlkreis Simmering und für das zweite Ermittlungsverfahren richten, nicht stattgegeben.
II.Im Übrigen werden die Anfechtungen zurückgewiesen.
III.Kosten werden nicht zugesprochen.
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