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E226/2021•Verfassungsgerichtshof E226/2021
E226/2021Corte costituzionale8 giu 2021
Asylrecht, Privat- und Familienleben, Rückkehrentscheidung, Verfahrensdauer überlange
I.1. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit seine Beschwerde gegen die erlassene Rückkehrentscheidung, den Ausspruch, dass die Ausweisung nach Bangladesch zulässig ist und die vier-zehntägige Frist zur Ausreise, abgewiesen wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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