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E149/2021 ua•Verfassungsgerichtshof E149/2021 ua
E149/2021 uaCorte costituzionale8 giu 2021
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Kinder, Rückkehrentscheidung
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das angefochtene Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3008,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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