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E3839/2020•Verfassungsgerichtshof E3839/2020
E3839/2020Corte costituzionale8 giu 2021
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren
I.Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt I. des angefochtenen Erkenntnisses im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird in diesem Umfang aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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