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E2176/2020•Verfassungsgerichtshof E2176/2020
E2176/2020Corte costituzionale7 ott 2020
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfas-sungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozess-kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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