E4474/2018•Verfassungsgerichtshof E4474/2018
E4474/2018Corte costituzionale1 mar 2019
Vergabewesen, Gebühr, Justizverwaltung - Gerichtsbarkeit
I.Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch den angefochtenen Beschluss im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Beschluss wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz) ist schuldig, den beschwerdeführenden Gesellschaften zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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