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E4675/2018 ua•Verfassungsgerichtshof E4675/2018 ua
E4675/2018 uaCorte costituzionale26 feb 2019
Asylrecht, Fremdenrecht, Rückkehrentscheidung, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.008,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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