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E4224/2018•Verfassungsgerichtshof E4224/2018
E4224/2018Corte costituzionale26 feb 2019
Asylrecht, Rückkehrentscheidung, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Privat- und Familienleben, Kinder
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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