E17/2017 ua•Verfassungsgerichtshof E17/2017 ua
E17/2017 uaCorte costituzionale14 mar 2017
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wiederaufnahme, VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Mängelbehebung, Zustellung, Auslegung eines Antrages
I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
II.Das mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 8. Februar 2017, E17/2017-6, abgeschlossene Verfahren über den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird wiederaufgenommen.
III.Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 8. Februar 2017, E17/2017-6, wird aufgehoben.
IV.Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.
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