Verfassungsgerichtshof E3282/2016

E3282/2016Corte costituzionale14 mar 2017

Regest

Glücksspiel, Glücksspielmonopol, Verwaltungsstrafrecht, Amtswegigkeitsprinzip, EU-Recht, Vorabentscheidung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof E3282/2016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2017:E3282.2016

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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